Rechtsanwalt
  Cyrus Zahedy
  Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
  Tel. 8 - 18 Uhr:
  040 355 66 415 
 
 
  Binationale Ehen
  Wenn beide Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, spricht man
 
  von einer binationalen Ehe. 
 
  Ausländerrechtliche Folgen:
  Bei der Trennung und Scheidung einer binationalen Ehe ist auch auf die
 
  ausländerrechtlichen Folgen zu achten. Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft
 
  noch keine drei Jahre gedauert hat, könnte der ausländische Ehepartner nach
 
  der Trennung seine Aufenthaltserlaubnis verlieren (§ 31 Abs.1 AufenthG).
 
  Ein Schwerpunkt in meinem Büro ist auch die Beratung im Ausländer- und
 
  Aufenthaltsrecht bei  - der Familienzusammenführung aus dem Ausland, - der
 
  Erlangung einer blue card EU für die Arbeitsaufnahme und  - die Vorbereitung
 
  der Trennung oder einer Scheidung zur Vermeidung des Verlustes der
 
  Aufenthaltserlaubnis.
 
  Trennung und Scheidung
  Bei binationalen Ehen hat ein auf internationales Familienrecht spezialisierter
 
  Anwalt zunächst zu prüfen, welches Familienrecht auf diese Ehe, auf die
 
  Scheidung oder bestimmte Folgen anzuwenden ist. 
 
  Es kann dann das nationale Recht des Heimatstaates der Ehefrau, das des
 
  Ehemannes oder eines anderen Staates auf die Ehe oder die Folgen
 
  Anwendung finden. Diese kann ganz erhebliche Auswirkungen haben, zum
 
  Beispiel beim Unterhalt, beim Sorgerecht für die Kinder oder bei der
 
  Vermögensauseinandersetzung. 
 
  Die Trennung und auch die Scheidung einer binationalen Ehe gehören in die
 
  Hand eines im Familienrecht und im Ausländerrecht versierten Anwalts. Sonst
 
  kann am Ende des Scheidungsverfahrens die große Überraschung kommen und
 
  der ausländische Partner verliert seine Aufenthaltserlaubnis und muss das Land
 
  verlassen. Auch wer schon einen deutschen Pass hat, kann  seine deutsche
 
  Staatsangehörigkeit in gewissen Fällen wieder verlieren.